AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Fotografie, Food-Content-Produktion, Coaching und digitale Produkte
Christa Huber Essenskunst
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen
Christa Huber Essenskunst
Aist 10
4332 Au/Donau
Österreich
UID: ATU79133019
nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt,
und ihren Kund bzw. Auftraggeber.
1.2. Die Auftragnehmerin bietet insbesondere Leistungen in den Bereichen Fotografie, Food- und Produktfotografie, Rezeptentwicklung, Foodstyling, Content-Produktion, Beratung und Coaching sowie digitale Produkte, Online-Inhalte und vergleichbare Leistungen an.
1.3. Die Leistungen richten sich sowohl an Unternehmer (B2B) als auch an Verbraucher (B2C). Für Verbraucher gelten ergänzend und vorrangig die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) sowie des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG), soweit diese auf den jeweiligen Vertrag anwendbar sind.
1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen von Kund gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
1.5. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote der Auftragnehmerin sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
2.2. Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots, Buchung einer Leistung über die Website oder einen Online-Shop oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung zustande.
2.3. Art, Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, Produktbeschreibung oder individuellen Vereinbarung.
2.4. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich verrechnet werden.
2.5. Verbraucher erhalten vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags die gesetzlich erforderlichen Informationen, insbesondere über die wesentlichen Eigenschaften der Leistung, den Gesamtpreis, Zahlungs- und Leistungsbedingungen, gegebenenfalls technische Voraussetzungen sowie bestehende Rücktrittsrechte.
2.6. Bei kostenpflichtigen Online-Bestellungen werden die gesetzlichen Anforderungen an die ausdrückliche Bestätigung der Zahlungsverpflichtung berücksichtigt.
3. Fotografie, Foodstyling, Rezeptentwicklung und Content-Produktion
3.1. Die konkrete Ausgestaltung eines Shootings oder einer Content-Produktion richtet sich nach dem vereinbarten Briefing, Angebot und Leistungsumfang.
3.2. Die Auftragnehmerin arbeitet im Rahmen des vereinbarten Briefings eigenverantwortlich und bringt ihre fachliche und gestalterische Erfahrung insbesondere in den Bereichen Fotografie, Foodstyling, Rezeptentwicklung, Bildgestaltung und Content-Produktion ein.
3.3. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während eines Shootings entstandener Aufnahmen, Rohdateien, RAW-Dateien, unbearbeiteter Bilder, Zwischenstände oder verworfener Varianten.
3.4. Auswahl, Bildbearbeitung, Retusche, Farbgestaltung und finaler Look erfolgen entsprechend der vereinbarten Bildsprache bzw. der professionellen gestalterischen Einschätzung der Auftragnehmerin.
3.5. Zusätzliche Korrekturen, Änderungswünsche oder Retuschen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können nach vorheriger Abstimmung und tatsächlichem Aufwand verrechnet werden.
3.6. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Insbesondere gelten berechtigte Beanstandungen einer mangelhaft erbrachten Leistung nicht als kostenpflichtige zusätzliche Änderungswünsche.
4. Mitwirkungspflichten der Kund
4.1. Kund stellen alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Produkte, Briefings, Markenrichtlinien, Texte, Logos, Zutaten, Freigaben und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
4.2. Verzögerungen, die aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung der Kund entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine führen.
4.3. Kund gewährleisten, soweit rechtlich zulässig, dass sie über die notwendigen Rechte an den von ihnen zur Verfügung gestellten Materialien, Marken, Logos, Texten, Bildern und sonstigen Inhalten verfügen und deren Verwendung durch die Auftragnehmerin im Rahmen des Auftrags zulässig ist.
4.4. Gesetzliche Rechte von Verbraucher bleiben durch diese Mitwirkungspflichten unberührt.
5. Termine, Verschiebungen und Stornierungen
5.1. Vereinbarte Produktions-, Shooting- und Coachingtermine sind verbindlich, vorbehaltlich gesetzlicher Rücktrittsrechte und anderweitiger Vereinbarungen.
5.2. Stornierungen bei B2B-Aufträgen
Bei einer Stornierung durch Unternehmer können – soweit gesetzlich zulässig und sofern im individuellen Angebot keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde – angemessene Stornokosten vereinbart bzw. verrechnet werden.
Vorgesehene Staffelung für B2B-Aufträge:
-
7 - 3 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 25 % des vereinbarten Honorars
-
3 - 1 Kalendertage vorher 50 %
-
am vereinbarten Tag bzw. bei Nichterscheinen: 75 %
Bereits tatsächlich entstandene Fremd- und Produktionskosten können entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen zusätzlich verrechnet werden. Eine unzulässige Doppelverrechnung erfolgt nicht.
5.3. Die konkrete Stornostaffel ist vor ihrer Verwendung auf Angemessenheit und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
5.4. Terminverschiebung durch die Auftragnehmerin
Muss ein Termin aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Umständen verschoben werden, wird möglichst zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Gesetzliche Ansprüche der Kund bleiben unberührt.
5.5. Stornierungen bei B2C-Aufträgen
Gegenüber Verbraucher gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte und zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen uneingeschränkt.
Soweit kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder dieses wirksam erloschen ist, können Stornierungen und Terminverschiebungen individuell vereinbart werden. Etwaige Stornoentgelte müssen angemessen, transparent und gesetzlich zulässig sein.
Eine für B2B-Aufträge vorgesehene Stornostaffel wird nicht automatisch auf Verbraucher angewendet.
5.6. Die gesetzlichen Rechte bei Nicht- oder Schlechterfüllung bleiben von den Stornierungsregelungen unberührt.
6. Coaching und Beratung
6.1. Gegenstand von Coaching- und Beratungsleistungen ist die individuelle Begleitung, Beratung, Wissensvermittlung oder Unterstützung im jeweils vereinbarten Themenbereich.
6.2. Die Auftragnehmerin schuldet dabei keinen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder geschäftlichen Erfolg, soweit ein solcher nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist. Entscheidungen und deren Umsetzung liegen grundsätzlich in der Verantwortung der Kund.
6.3. Inhalte aus Coachings, Arbeitsunterlagen, Präsentationen, Templates, Videos, Aufzeichnungen und sonstige Materialien sind – sofern nicht anders vereinbart – ausschließlich für die persönliche bzw. unternehmensinterne Nutzung der jeweiligen Kund bestimmt.
6.4. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weiterveräußerung oder Bereitstellung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
6.5. Sofern Coachings aufgezeichnet werden, werden Kund darüber vorab informiert. Die Verwendung von Bild- oder Tonaufnahmen für Referenzen, Marketing oder Veröffentlichungen erfolgt nur auf entsprechender Rechtsgrundlage bzw. mit gesonderter Zustimmung, soweit erforderlich.
6.6. Bei Buchungen durch Verbraucher gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte gemäß Punkt 8 dieser AGB.
7. Digitale Produkte und Online-Inhalte
7.1. Digitale Produkte können insbesondere E-Books, Guides, Vorlagen, PDFs, Videos, Tutorials, Online-Kurse, Aufzeichnungen, Downloads, Presets, Checklisten und vergleichbare digitale Inhalte umfassen.
7.2. Mit dem Erwerb eines digitalen Produkts erwerben Kund grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den in der jeweiligen Produktbeschreibung angegebenen Zweck.
7.3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist insbesondere die Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung zu kommerziellen Zwecken, Weiterveräußerung oder Bereitstellung der digitalen Inhalte an Dritte nicht gestattet.
7.4. Zugangsdaten zu geschützten Online-Bereichen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
7.5. Bei digitalen Produkten können technische Voraussetzungen wie Internetzugang, ein geeignetes Endgerät und aktuelle Software erforderlich sein. Wesentliche technische Voraussetzungen, Funktionalitäten sowie relevante Kompatibilitäts- und Interoperabilitätsanforderungen werden Verbraucher vor Vertragsabschluss mitgeteilt, soweit gesetzlich erforderlich.
7.6. Gesetzliche Gewährleistung
Gegenüber Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, insbesondere nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), soweit dieses auf den jeweiligen Vertrag anwendbar ist.
Gesetzliche Ansprüche bei mangelhaften digitalen Produkten oder digitalen Dienstleistungen werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
7.7. Bereitstellung und Aktualisierungen
Digitale Produkte werden entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung bereitgestellt.
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden erforderliche Aktualisierungen zur Verfügung gestellt und Verbraucher darüber informiert.
7.8. Die Regelungen zu Nutzungsrechten, technischen Voraussetzungen und Zugangsdaten berühren gesetzliche Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte nicht.
8. Rücktritts- und Widerrufsrecht für Verbraucher
8.1. Für Verbraucher gelten bei Fernabsatzverträgen die gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem österreichischen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
Bei Dienstleistungsverträgen und Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, beträgt die Rücktrittsfrist grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsabschluss, sofern keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
8.2. Dienstleistungen und Coaching
Bei Dienstleistungen, insbesondere Coaching und Beratung, kann auf ausdrücklichen Wunsch der Verbraucher bereits vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist mit der Leistungserbringung begonnen werden.
Das Rücktrittsrecht entfällt bei kostenpflichtigen Dienstleistungen grundsätzlich erst nach vollständiger Erbringung der Leistung, sofern sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei einem vorherigen Rücktritt kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein anteiliges Entgelt für bereits erbrachte Leistungen anfallen.
8.3. Digitale Inhalte und sofortige Bereitstellung
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, insbesondere Downloads, E-Books, PDFs, Vorlagen und digitalen Lernmaterialien, kann das Rücktrittsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG vorzeitig entfallen.
Voraussetzung ist insbesondere, dass Verbraucher ausdrücklich dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist zustimmen, ihre Kenntnis vom dadurch eintretenden Verlust des Rücktrittsrechts ausdrücklich bestätigen und die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger erhalten.
8.4. Die erforderlichen Zustimmungen und Bestätigungen werden im Rahmen des Bestellvorgangs gesondert und aktiv eingeholt. Eine bloße Zustimmung zu diesen AGB ersetzt die gesetzlich erforderlichen Erklärungen nicht.
8.5. Verbraucher erhalten die gesetzlich erforderliche Widerrufs-/Rücktrittsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung gestellt.
8.6. Online-Widerrufsfunktion gemäß § 13a FAGG
Bei Fernabsatzverträgen, die ab dem 1. Oktober 2026 mit Verbraucher über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden, stellt die Auftragnehmerin nach Maßgabe des § 13a FAGG eine elektronische Rücktrittsfunktion („Widerrufsbutton“) zur Verfügung.
Diese Funktion ermöglicht Verbraucher, ihr bestehendes gesetzliches Rücktrittsrecht unmittelbar über die entsprechende Online-Benutzeroberfläche auszuüben.
Die Rücktrittsfunktion wird während der gesetzlichen Rücktrittsfrist gut sichtbar, leicht zugänglich und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bereitgestellt.
8.7. Über die elektronische Rücktrittsfunktion können Verbraucher ihren Namen, Angaben zur Identifizierung des betreffenden Vertrags sowie ein elektronisches Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung angeben.
Nach Abgabe und Bestätigung der Rücktrittserklärung erhalten Verbraucher unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, mit dem Inhalt der Rücktrittserklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs.
8.8. Die Nutzung der elektronischen Rücktrittsfunktion ist freiwillig. Verbraucher können ihr Rücktrittsrecht weiterhin auch durch eine andere eindeutige Erklärung, insbesondere per E-Mail, ausüben.
8.9. Die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen vom Rücktrittsrecht bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für digitale Inhalte, bei denen das Rücktrittsrecht gemäß Punkt 8.3 wirksam erloschen ist.
Die elektronische Rücktrittsfunktion begründet kein zusätzliches Rücktrittsrecht, soweit ein solches gesetzlich nicht oder nicht mehr besteht.
8.10. Soweit für einzelne Leistungen andere gesetzliche Rücktrittsfristen, Fristbeginne oder Ausnahmen gelten, gehen die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen diesen AGB vor.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte an Fotografien und sonstigen Inhalten
9.1. Urheberrecht und Schutz der Werke
Sämtliche von der Auftragnehmerin geschaffenen Fotografien, Lichtbilder, Videos, Texte, Rezepttexte, Konzepte, Designs, Kursinhalte, Unterlagen und sonstigen Werke sind im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen urheber- bzw. leistungsschutzrechtlich geschützt.
Die entsprechenden Rechte verbleiben bei der Auftragnehmerin bzw. den jeweiligen Rechteinhaber, soweit gesetzlich und vertraglich nichts anderes gilt.
Durch die Beauftragung, Herstellung, Lieferung oder Bezahlung einer Leistung werden keine über die ausdrücklich oder nach dem Vertragszweck eingeräumten Nutzungsrechte hinausgehenden Rechte übertragen.
9.2. Einräumung von Nutzungsrechten
Kund erhalten jene Nutzungsrechte, die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Produktbeschreibung vereinbart wurden.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden einfache, nicht ausschließliche Nutzungsbewilligungen eingeräumt. Die Nutzung ist auf den vereinbarten Zweck und Umfang beschränkt.
Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.
9.3. Umfang der Nutzungsrechte
Der konkrete Nutzungsumfang wird nach Möglichkeit im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
Dabei können insbesondere folgende Kriterien vereinbart werden:
-
Nutzungszweck und Nutzungsart
-
Nutzungsdauer
-
geografisches Nutzungsgebiet
-
verwendete Medien und Kommunikationskanäle
-
Print- und Onlineveröffentlichungen
-
Website, Webshop und Social Media
-
organische Beiträge und bezahlte Werbung
-
Verpackungen, Anzeigen, Kampagnen und Verkaufsunterlagen
-
redaktionelle Veröffentlichungen, Bücher und Magazine
-
Exklusivität und Branchenexklusivität
-
Weitergabe an Dritte und verbundene Unternehmen
-
Umfang zulässiger Bearbeitungen
Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung, soweit sie nicht bereits gesetzlich gestattet ist.
9.4. Entstehung der Nutzungsbewilligung und Bezahlung
Soweit gesetzlich zulässig und nicht anders vereinbart, wird die vereinbarte Nutzungsbewilligung unter der Voraussetzung der vollständigen Bezahlung des hierfür vereinbarten Honorars eingeräumt.
Eine vorzeitige Nutzung kann ausdrücklich gestattet werden. Gesetzliche Rechte und zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.
9.5. Erweiterung der Nutzung
Eine nachträgliche Erweiterung der vereinbarten Nutzung, insbesondere auf zusätzliche Medien, Kampagnen, Nutzungsgebiete oder Nutzungszeiträume, bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.
Für zusätzliche Nutzungsrechte kann ein gesondertes Entgelt vereinbart werden.
9.6. Weitergabe an Dritte
Die Weitergabe von Fotografien und sonstigen geschützten Inhalten an Agenturen, Druckereien, Verlage, Medienpartner oder technische Dienstleister ist zulässig, soweit dies zur Durchführung der vereinbarten Nutzung erforderlich und von der eingeräumten Nutzungsbewilligung umfasst ist.
Eine eigenständige Nutzung durch diese Dritten für andere Zwecke ist dadurch nicht gestattet.
Die Übertragung oder Unterlizenzierung von Nutzungsrechten an Dritte, verbundene Unternehmen oder sonstige Organisationen bedarf einer entsprechenden Vereinbarung, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
9.7. Urheberbezeichnung und Namensnennung
Die Auftragnehmerin behält ihre gesetzlichen Rechte auf Urheber- bzw. Herstellerbezeichnung.
Bei Veröffentlichungen ist, soweit gesetzlich erforderlich und keine abweichende wirksame Vereinbarung getroffen wurde, folgende Bezeichnung zu verwenden:
© Christa Huber Essenskunst
Die Bezeichnung soll dem jeweiligen Werk eindeutig zuordenbar sein.
Abweichende Regelungen, insbesondere für Verpackungen, Anzeigen, Werbekampagnen, Social-Media-Beiträge und redaktionelle Veröffentlichungen, können individuell vereinbart werden.
Ein Verzicht auf eine Urheberbezeichnung oder eine abweichende Form der Namensnennung bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.
9.8. Veränderungen und Bearbeitungen
Bearbeitungen der gelieferten Fotografien und sonstigen geschützten Werke sind nur im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte und der gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
Technisch notwendige Anpassungen wie Größenänderungen, Dateiformatänderungen oder für den vereinbarten Verwendungszweck erforderliche Zuschnitte sind zulässig, soweit sie die berechtigten Interessen der Urheberin nicht beeinträchtigen.
Darüber hinausgehende Veränderungen, insbesondere wesentliche Änderungen von Bildkomposition, Farben, Bildinhalten oder gestalterischer Aussage, bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung, soweit gesetzlich erforderlich.
9.9. KI-basierte Bearbeitung und KI-Training
Eine Verwendung der gelieferten Fotografien, Videos oder sonstigen geschützten Werke zum Training, zur Weiterentwicklung oder zur Anpassung eigener oder fremder KI-Modelle ist ohne entsprechende Nutzungsbewilligung nicht gestattet, soweit gesetzlich zulässig.
Dies gilt auch für die Erstellung synthetischer Bildvarianten, neuer Bildwelten oder daraus abgeleiteter visueller Inhalte, soweit die jeweilige Nutzung in geschützte Rechte eingreift oder vertraglich wirksam beschränkt werden kann.
Gesetzliche Ausnahmen und zwingende Nutzungsrechte bleiben unberührt.
Eine vereinbarte gewöhnliche Bildnutzung umfasst nicht automatisch die Berechtigung zur Nutzung für KI-Training oder zur generativen Weiterverarbeitung.
9.10. Rohdaten, RAW-Dateien und Arbeitsdateien
Die Einräumung von Nutzungsrechten begründet keinen Anspruch auf Herausgabe von RAW-Dateien, unbearbeiteten Aufnahmen, offenen Arbeitsdateien, Bearbeitungsebenen, Zwischenständen oder sonstigen Produktionsdaten.
Eine entsprechende Herausgabe kann gesondert vereinbart werden.
Die Übergabe solcher Dateien führt nicht automatisch zu einer Erweiterung der vereinbarten Nutzungsrechte.
9.11. Rezeptentwicklung, Foodstyling und Konzepte
Im Rahmen von Rezeptentwicklung, Foodstyling und Content-Produktion können insbesondere Rezepttexte, fotografische Gestaltungen, Konzepte, Präsentationen und sonstige kreative Arbeitsergebnisse entstehen.
Soweit diese urheberrechtlich geschützt sind, richtet sich ihre Nutzung nach den vereinbarten Nutzungsrechten.
Bloße Ideen, Zutatenlisten, Zubereitungsmethoden und sonstige nicht geschützte Inhalte unterliegen keinem urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrecht allein aufgrund ihrer Erstellung durch die Auftragnehmerin.
Vertraulichkeits- und sonstige wirksam vereinbarte Nutzungsbeschränkungen bleiben davon unberührt.
9.12. Nutzung durch Privatkund (B2C)
Privatkund dürfen die gelieferten Fotografien im Rahmen der vereinbarten privaten Nutzung verwenden, insbesondere für persönliche Zwecke und zur privaten Weitergabe.
Eine Veröffentlichung auf persönlichen Social-Media-Profilen ist zulässig, sofern diese vom vereinbarten Nutzungszweck umfasst ist.
Eine kommerzielle Nutzung, Weiterveräußerung oder eigenständige Lizenzierung an Dritte bedarf einer entsprechenden Vereinbarung, soweit sie nicht gesetzlich zulässig ist.
Zwingende Verbraucherrechte und gesetzliche Nutzungsmöglichkeiten bleiben unberührt.
9.13. Rechte Dritter und abgebildete Inhalte
Die Einräumung von Nutzungsrechten an Fotografien umfasst nicht automatisch Rechte an abgebildeten Marken, Logos, Designs, Verpackungen, geschützten Produkten oder an Bildnissen von Personen.
Soweit solche Rechte für die vereinbarte Nutzung erforderlich sind, müssen die jeweiligen Nutzungs- und Veröffentlichungsberechtigungen entsprechend der vertraglichen Aufgabenverteilung geklärt werden.
Kund gewährleisten im gesetzlich zulässigen Umfang, dass von ihnen bereitgestellte Materialien und Informationen rechtmäßig für die vereinbarte Produktion und Nutzung verwendet werden dürfen.
9.14. Unberechtigte Nutzung
Eine Nutzung außerhalb der eingeräumten Rechte kann urheberrechtliche und vertragliche Ansprüche auslösen.
Bei einer unberechtigten Nutzung bleiben insbesondere gesetzliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, angemessenes Entgelt und gegebenenfalls Schadenersatz vorbehalten.
9.15. Individuelle Vereinbarungen
Abweichende oder weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere exklusive, zeitlich oder räumlich unbeschränkte Rechte sowie umfassende Werknutzungsrechte, können im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart werden.
Solche individuellen Vereinbarungen gehen diesen allgemeinen Bestimmungen vor.
10. Einsatz von KI-Tools, Cloud-Diensten und externen Servern
10.1. Die Auftragnehmerin setzt im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit digitale Werkzeuge, cloudbasierte Anwendungen sowie Technologien auf Basis künstlicher Intelligenz (KI) ein. Diese dienen der Unterstützung und Optimierung von Arbeitsabläufen und können Bestandteil der vereinbarten Leistungserbringung sein.
10.2. KI-gestützte Werkzeuge können insbesondere zur Unterstützung bei Recherche, Ideenfindung, Konzeption, Textentwürfen, Übersetzungen, Organisation, Bildauswahl, Bildbearbeitung, Retusche und Optimierung von Arbeitsabläufen sowie – sofern im jeweiligen Projekt sinnvoll und vereinbart – bei der Erstellung oder Bearbeitung visueller Inhalte eingesetzt werden.
10.3. Mit der Beauftragung bzw. Annahme dieser AGB nehmen Kund zur Kenntnis, dass KI-gestützte Werkzeuge, Cloud-Dienste und externe Server Bestandteil des Arbeitsprozesses der Auftragnehmerin sein können, soweit dies mit dem vereinbarten Leistungsumfang, geltendem Recht, datenschutzrechtlichen Bestimmungen und bestehenden Geheimhaltungsverpflichtungen vereinbar ist.
10.4. Im Rahmen der Auftragsabwicklung, insbesondere bei der Bildauswahl, Bildbearbeitung, Retusche, Bildoptimierung, Datensicherung und Dateiübertragung, können Bilddateien, Rohdaten und sonstige Projektmaterialien auf externe Server, Cloud-Dienste oder KI-gestützte Plattformen hochgeladen, übertragen, zwischengespeichert und verarbeitet werden. Dies kann auch die Verarbeitung durch externe Dienstleister und deren technische Infrastruktur umfassen.
10.5. Die Auftragnehmerin achtet bei der Auswahl und Nutzung entsprechender Dienste auf angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen sowie die Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Personenbezogene und vertrauliche Kundendaten werden nur verarbeitet bzw. übermittelt, soweit hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht und bestehende Geheimhaltungsverpflichtungen gewahrt bleiben.
10.6. Die Auftragnehmerin haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Datenverluste, technische Störungen, Serverausfälle, Sicherheitsvorfälle, unbefugte Zugriffe, vorübergehende Nichtverfügbarkeit oder sonstige Schäden, die ausschließlich im Verantwortungsbereich externer Dienstleister entstehen und von der Auftragnehmerin nicht zu vertreten sind. Die Haftung für eigenes schuldhaftes Verhalten sowie gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
10.7. Kund sind dafür verantwortlich, von ihnen bereitgestellte Originaldateien, Rohdaten und sonstige wichtige Unterlagen eigenständig zu sichern. Eine dauerhafte Speicherung, Archivierung oder Datensicherung durch die Auftragnehmerin ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.8. Sofern Kund besondere Anforderungen hinsichtlich Vertraulichkeit, Datenverarbeitung, Speicherort, Verwendung von KI-Technologien oder dem Einsatz externer Dienstleister haben, sind diese vor Auftragserteilung bekannt zu geben und gegebenenfalls gesondert schriftlich zu vereinbaren.
11. Referenznutzung und Eigenwerbung
11.1. Eine Nutzung von im Rahmen eines Kundenprojekts entstandenen Arbeiten durch die Auftragnehmerin für Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe, Präsentationen oder sonstige Eigenwerbung erfolgt im Rahmen der hierfür bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Rechte.
11.2. Bei vertraulichen, noch nicht veröffentlichten Produkten, Kampagnen oder Projekten werden vereinbarte Sperrfristen und Geheimhaltungsverpflichtungen berücksichtigt.
11.3. Soweit für eine Referenznutzung eine Zustimmung der Kund oder abgebildeter Personen erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
12. Preise, Zahlungsbedingungen und Zusatzkosten
12.1. Es gelten die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Online-Shop angegebenen Preise.
12.2. Preisangaben
Gegenüber Unternehmer verstehen sich die angegebenen Preise, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gegenüber Verbraucher werden Preise als Gesamtpreise einschließlich sämtlicher anfallender Steuern und verpflichtender Abgaben ausgewiesen.
Allfällige zusätzliche Kosten werden vor Vertragsabschluss entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten bekannt gegeben.
12.3. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
12.4. Bei größeren Produktionen kann eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung vereinbart werden.
12.5. Zusätzliche Kosten wie Studiomiete, Requisiten, Zutaten, spezielle Hintergründe, Models, Visagistik, Assistenzen, Reisekosten, Versand, externe Dienstleistungen oder besondere Lizenzkosten werden entsprechend dem Angebot bzw. nach vorheriger Abstimmung zusätzlich verrechnet.
12.6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Gegenüber Verbraucher werden nur gesetzlich zulässige Verzugszinsen, Mahnkosten und sonstige Kosten geltend gemacht.
13. Korrekturen und Freigaben
13.1. Der Umfang der im Honorar enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
13.2. Weitere Änderungen oder Änderungen des ursprünglich vereinbarten Briefings werden nach vorheriger Abstimmung und entsprechend dem vereinbarten bzw. angemessenen Aufwand verrechnet.
13.3. Erteilte Freigaben gelten als verbindlich, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen. Nachträgliche Änderungswünsche können zusätzliche Kosten verursachen.
13.4. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
14. Lieferung und Archivierung
14.1. Die Lieferung von Fotografien und digitalen Arbeitsergebnissen erfolgt grundsätzlich in der vereinbarten Form und Auflösung.
14.2. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Projekt-, Roh- oder Produktionsdaten zeitlich unbegrenzt aufzubewahren, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
14.3. Kund sind nach Übergabe für die ordnungsgemäße Sicherung der gelieferten Daten verantwortlich, soweit gesetzlich zulässig.
14.4. Eine bestimmte Archivierungsdauer kann im jeweiligen Angebot oder Vertrag gesondert vereinbart werden.
15. Haftung
15.1. Die Haftung der Auftragnehmerin richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
15.2. Haftung gegenüber Unternehmer
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung gegenüber Unternehmer für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen bzw. beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
15.3. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird gegenüber Unternehmer nur im gesetzlich zulässigen Umfang gehaftet.
15.4. Für Schäden oder Verzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin – insbesondere höhere Gewalt, Ausfall von Infrastruktur oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse – gelten die gesetzlichen Regelungen.
15.5. Eine Haftung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg von Fotografien, Kampagnen, Coachings, digitalen Produkten oder sonstigen Leistungen wird nicht übernommen, soweit ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich geschuldet ist.
15.6. Haftung gegenüber Verbraucher
Gegenüber Verbraucher bleiben sämtliche zwingenden gesetzlichen Haftungsansprüche unberührt.
Insbesondere wird die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
15.7. Gesetzliche Gewährleistungsrechte und sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
16. Gewährleistung
16.1. Für sämtliche Leistungen und Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit diese auf den jeweiligen Vertrag anwendbar sind.
16.2. Gegenüber Verbraucher werden gesetzliche Gewährleistungsansprüche weder ausgeschlossen noch unzulässig eingeschränkt.
16.3. Für digitale Leistungen und digitale Produkte gelten insbesondere die anwendbaren Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG).
16.4. Bei Fotografien, Content-Produktionen und sonstigen kreativen Leistungen ist die vereinbarte Beschaffenheit bzw. der vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich. Künstlerische und gestalterische Entscheidungen stellen für sich allein keinen Mangel dar, sofern die vereinbarten Anforderungen erfüllt werden.
16.5. Gesetzliche Ansprüche bei mangelhafter Leistungserbringung bleiben unberührt.
17. Vertraulichkeit
17.1. Beide Vertragsparteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene vertrauliche Geschäfts- und Betriebsinformationen angemessen vertraulich.
17.2. Dies gilt insbesondere für unveröffentlichte Produkte, Rezepte, Kampagnen, Marketingstrategien, Kalkulationen, Zugangsdaten und sonstige ausdrücklich oder erkennbar vertrauliche Informationen.
17.3. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben davon unberührt.
18. Datenschutz
18.1. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
18.2. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website der Auftragnehmerin.
18.3. Soweit im Rahmen einzelner Projekte zusätzliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen, insbesondere eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung, erforderlich sind, werden diese gesondert abgeschlossen.
19. Subunternehmer und externe Dienstleister
19.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung eines Auftrags geeignete Mitarbeiter, Assistenzen, Freelancer oder sonstige externe Dienstleister heranzuziehen, soweit dem keine ausdrücklich vereinbarte Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung entgegensteht.
19.2. Gesetzliche Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten bleiben davon unberührt.
20. Änderungen dieser AGB
Für bereits abgeschlossene Verträge gilt grundsätzlich jene Fassung der AGB, die bei Vertragsabschluss wirksam vereinbart wurde. Änderungen für zukünftige Verträge bleiben vorbehalten.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
21.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und – soweit zulässig – des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, die nach dem anwendbaren Recht nicht abbedungen werden dürfen, bleiben unberührt.
21.2. Für Streitigkeiten mit Unternehmer wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Auftragnehmerin vereinbart.
21.3. Gegenüber Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
22. Schlussbestimmungen
22.1. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Fall eines Widerspruchs vor.
22.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
Stand: Oktober 2026
